SMV (Schülermitverantwortung)

Die SMV  ist Sache aller Schülerinnen und Schüler der gesamten Schule. Hier haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, das Schulleben aktiv mitzugestalten und mitzubestimmen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung eines guten Schulklimas und einer demokratischen Erziehung. 
Die Klassensprecher bilden zusammen mit ihren Stellvertretern den Schülerrat. Dieser wählt den Schülersprecher bzw. die Schülersprecherin und einen oder mehrere Stellvertreter. Mehrmals im Schuljahr trifft sich der Schülerrat zu einer SMV-Sitzung, in welcher die aktuellen Themen, Veranstaltungen und Anliegen der Schülerinnen und Schüler besprochen und bearbeitet werden. Alle Schülerinnen und Schüler können sich mit Fragen, Anregungen oder Kritik an ihre Klassensprecher wenden. 
Die SMV organisiert verschiedene Aktionen und Veranstaltungen, wie beispielsweise den Kürbiswettbewerb, die Nikolaus-Aktion oder den Schulfasching. Unterstützt wird die SMV von einem Verbindungslehrer

Im Schuljahr 2023/2024 wurde Amelie aus Klasse 10 zur Schülersprecherin gewählt. Zum SMV-Lehrer wurden Herr Badalie und Frau Moos gewählt.

Wir gratulieren allen recht herzlich zur Wahl und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit in diesem Schuljahr!

 

 

RECHT
Die Landesverfassung stellt in Artikel 21 fest:

Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.

Das ist die Grundlage der SMV-Arbeit in Baden-Württemberg. Auf Gesetzesebene wird diese Vorgabe in den §§ 62 bis 70 des Schulgesetzes aufgegriffen, dort werden die Struktur und die Aufgaben der Schülervertretungsarbeit weiter ausgestaltet und in der SMV-Verordnung noch konkreter definiert.

Bei der SMV-Arbeit ist es oftmals hilfreich, auf diese rechtlichen Grundlagen zurückgreifen zu können. Insbesondere wenn es um die Rechte und Pflichten geht, die den an der Schule Beteiligten zustehen, bestehen nämlich oftmals Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten. Durch eine eindeutige und transparente Handlungsgrundlage lassen sich dann Missverständnisse vermeiden.

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